Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
– Gewässer vor nachteiligen Veränderungen schützen
Gewässerschutz bzw. der sachgemäße Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geht uns alle an. Die alarmierende Tatsache, dass 92 % deutscher Flüsse und Seen in einem beklagenswerten Zustand sind (siehe Gewässerreport www.bund.net) verdeutlicht, wie wichtig es ist, unsere Gewässer aktiv zu schützen.
Wirksame Sicherheitskonzepte reduzieren Risiken und helfen, die Umwelt zu schützen.
Die AwSV konkretisiert das Wasserhaushaltsgesetz und regelt Ausnahmen. Durch die Einhaltung der Vorgaben gemäß AwSV können Störfälle und daraus resultierende Personen- und Umweltschäden sowie hohe Bußgelder verhindert werden.

Quelle: www.bund.net
741 Unfälle in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in 2017
![Fass_Visualisation[8]](https://raw-international.com/wp-content/uploads/2018/08/Fass_Visualisation8.jpg)
Schätzen Sie einmal, wieviele Liter wassergefährdende Stoffe sind dabei in die Umwelt gelangt bzw. konnten nicht wieder aufgenommen werden?
- Über Tausend, Zehn-Tausend oder Millionen von Litern?
Über 5 Millionen Liter Schadstoffe sind ausgetreten!
Wegschauen darf hier keinesfalls eine Lösung sein. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Form mit wasser- und umweltgefährdenden Stoffen arbeitet, sollte – unabhängig davon, dass der Gesetzgeber dies explizit vorschreibt – es als höchste Priorität ansehen, gezielte Schutzmaßnahmen zu treffen und alle betroffenen Mitarbeiter dahingehend zu sensibilisieren. Der Aushang "perfekter" Betriebsanweisungen ist leider nicht ausreichend, wenn diese von den Mitarbeitern nicht verinnerlicht wurden. Diese Erfahrung machen wir leider immer wieder.
Menschliches Fehlverhalten als Hauptursache von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen!
Das statistische Bundesamt erfasst jährlich alle Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen und ermittelt u. a auch die Ursachen. Die Tatsache, dass menschliches Fehlverhalten die Hauptursache für Unfälle ist, zeigt, dass neben dem z. B. Vorhalten entsprechender Sicherheits- und Notfall-Produkte (Bindemittel, Abdichtsysteme, Auffangwannen etc.) die Qualifizierung der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle spielt. Mitarbeiterkompetenzen mit Schulungen und Trainings zu stärken, kann im Störfall das Schlimmste verhindern.
Etablieren Sie eine konstruktive Fehlerkultur, in der offen mit Fehlern umgegangen und eine 0-Fehler-Philosophie angestrebt wird. Analysieren Sie bei Störfällen die Ursachen und stellen Sie sicher, dass sich die gleichen Fehler nicht wiederholen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 19 Reihe 2.3
Die Bedeutung der AwSV

Quelle: www.kreis-soest.de
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt den sachgemäßen Umgang von wassergefährdenden Stoffen, mit dem Ziel Gewässer vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Die AwSV fordert u. a. eine vollständige Dokumentation mit Abgrenzung für alle Anlagen (welche Anlagenteile gehören zu der Anlage, wo sind Schnittstellen zu anderen Anlagen), und auch eine Betriebsanweisung mit Notfallplan ist in der Regel Pflicht (Ausnahmen sowie Muster Betriebsanweisung L-Anlage siehe hier).
Verstöße gegen die Vorgaben der Verordnung können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Anlagendokumentation AwSV
Ab einer Menge von mehr als 0,2 t bzw. 0,22 m³, unabhängig von Anlagenart, Aggregatzustand oder WGK, sind Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dazu verpflichtet, eine Anlagendokumentation zu führen.
In der Anlagendokumentation sind die wichtigsten Informationen zu der Anlage aufzuführen.
Für prüfpflichtige Anlagen ist vorgeschrieben, Unterlagen über Eignungsfeststellungen, bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise sowie mind. den letzten Prüfbericht zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind für die Sachverständigenprüfungen relevant und dem Prüfer vorzulegen.
Insbesondere bei mehrteiligen und neuen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dient die Anlagendokumentation dazu, ein mängelfreies Prüfergebnis zu erzielen.
Mehrstufiges Sicherheitskonzept
Anlagen müssen dicht, standsicher und gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsssen hinreichend widerstandsfähig sein.
Etablieren Sie ein mehrstufiges Sicherheitskonzept, um dies sicherzustellen:
- Primärschutz (§ 17 Absatz 1, z. B. Tank)
- Sekundärschutz (z. B. Auffangwanne)
- Tertiärschutz (Betreiberpflichten)
Zentrale Fragestellungen
Um häufige Fehler im Umgang zu vermeiden, haben wir die zentralen Fragestellungen zum AwSV konformen Umgang hier für Sie zusammengestellt.
Machen Sie den Check: Können Sie bzw. die in Ihrem Unternehmen verantwortliche Person folgende 5 Fragen sicher beantworten?

Quelle: TÜV Rheinland