Rechtliche Vorgaben, Einsatzgrenzen & Best Practices
Der Umgang mit gefährlichen oder wassergefährdenden Stoffen erfordert gut abgestimmte technische und organisatorische Maßnahmen. Besonders bei Wartung, Instandhaltung oder im Notfalleinsatz kommen mobile und flexible Auffangsysteme sowie leichte, transportable Flüssigkeitsbehälter zum Einsatz. Dabei ist entscheidend, zwischen flexiblen mobilen Lösungen und ortsfesten, bauaufsichtlich zugelassenen Anlagen zu unterscheiden.
Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten rechtlichen und fachlichen Punkte ein und zeigt, wie flexible Auffangwannen und flexible mobile Tanks korrekt eingesetzt werden.
Flexible mobile Auffangwannen – Schnelleinsatz, Notfalltechnik, Handhabungsschutz
Flexible mobile Auffangwannen – häufig auch bezeichnet als:
- Schnelleinsatzwannen
- Notfallwannen
- Flexible Wannen
– sind mobile Rückhalteeinrichtungen, die nicht aus starren Materialien bestehen. Sie werden typischerweise aus PVC, beschichtetem Gewebe oder anderen flexiblen Planenmaterialien gefertigt und verfügen über:
- aufstellbare oder selbstaufrichtende Aufkantungen,
- Versteifungselemente, die beim Befüllen die Form halten,
- teilweise faltbare Rahmensysteme.
Zweck:
- Auffangen von Leckagen und Tropfverlusten
- Notfallrückhaltung bei Havarien und Gefahrgutaustritten
- kurzfristiger Schutz bei Wartungs- oder Betankungsvorgängen
- Bereitstellung temporärer Auffangflächen während der Handhabung von Gebinden
Wichtig: Flexible Auffangwannen sind keine Anlagen zur Lagerung nach AwSV und kein Ersatz für bauaufsichtlich zugelassene, ortsfeste Auffangwannen oder Auffangräume.
Flexible mobile Tanks – temporäre Flüssigkeitsaufnahme
Flexible mobile Tanks aus Planenmaterial dienen primär der temporären Flüssigkeitsaufnahme im Rahmen von Handhabung, Wartung oder Notfallmaßnahmen.
Wichtig:
- Sie sind nicht zu verwechseln mit mobilen Tankanlagen (z. Produkte von CEMO),
- Sie sind keine ADR-Tanks und keine AwSV-Lageranlage,
- Der Einsatz erfolgt nur temporär, z. bei Notfällen oder Serviceeinsätzen.
Rechtliche Einordnung: AwSV, WHG, TRGS 510 und ADR
AwSV / WHG – Schutz von Boden und Gewässern
Für ortsfeste Lagerungen gelten zwingend:
- Rückhaltevolumen:
- 10 % des Lagervolumens oder
- 100 % des größten Gebindes,
- in Wasserschutzgebieten ggf. 100 % des Gesamtvolumens
- Rückhaltevolumen:
- Verwendung bauaufsichtlich zugelassener Bauprodukte (abZ/aBG)
Flexible Wannen unterliegen diesen Anforderungen nicht, da sie keine Lageranlagen sind. Sie dienen ausschließlich der temporären Rückhaltung und Gefahrenabwehr.
TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen
Die TRGS 510 greift nur bei Lagerung, nicht bei kurzfristiger Bereitstellung, Instandhaltung oder Notfallmaßnahmen.
ADR – Transportrecht
Flexible mobile Tanks aus Planenmaterial sind keine Gefahrgutverpackungen. Sie dürfen nicht für ADR-Transportzwecke genutzt werden, sofern sie nicht typgeprüft sind.
Materialien und typische Fehlerquellen
Materialeigenschaften
- PVC/PU-beschichtete Gewebe: flexibel, schnell aufbaubar, für Notfallrückhaltung
- Versteifungsleisten/Klapprahmen: Stabilität bei Befüllung
- Planenmaterial allgemein: geeignet für wässrige Medien, begrenzt für Lösemittel; chemische Beständigkeit prüfen
Häufige Praxisfehler
- Flexible Wanne als dauerhafte Lagerlösung → nicht zulässig
- Einsatz für Lösemittel ohne Beständigkeitsprüfung → Materialschäden
- Verwechslung mit ADR-tauglichen Tanks → Transportverstoß
- Keine Dokumentation im Notfall → Nachweisprobleme
Prüf- und Dokumentationspflichten
Für flexible mobile Auffangwannen und Tanks gelten keine festen gesetzlichen Prüffristen, jedoch sind folgende Maßnahmen zwingend erforderlich:
- regelmäßige Sichtkontrolle (z. wöchentlich oder vor jedem Einsatz)
- Prüfung auf Risse, Undichtigkeiten, Materialversprödung
- Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Austausch beschädigter Komponenten
- Reinigung nach jedem Einsatz
Eignungsprüfung durch Behörden bei besonderen Einsatzfällen
Grundsätzlich benötigen flexible Wannen keine AwSV-Zulassung.
Sonderfälle, in denen eine behördliche Eignungsfeststellung nach § 41 AwSV in Verbindung mit einem AwSV-Sachverständigengutachten (§ 53 AwSV) sinnvoll sein kann:
- Nutzung außerhalb des typischen Einsatzbereichs
- Temporäre Maßnahme zur Erfüllung gesetzlicher Rückhalteanforderungen
- Einsätze in sensiblen Bereichen (z. Wasserschutzgebiete)
- Behördlich angeordnete Havarie- oder Sanierungsszenarien
Nutzen: Die konkrete Anwendung wird geprüft, die Wanne bleibt keine Lageranlage. Das Gutachten bewertet:
- Material und Aufbau
- Rückhaltevolumen im Betriebsszenario
- Dichtheit, Stabilität, organisatorische Maßnahmen
- Risiken und behördliche Akzeptanz
Checkliste: Flexible Auffangwannen und mobile Tanks
- Grundsätzliche Eignung
☐ Einsatz temporär (Handhabung, Service, Notfall)
☐ Keine ortsfeste Lagerung
☐ Chemische Beständigkeit geprüft
☐ Rückhaltevolumen ausreichend
- Rechtliche Rahmenbedingungen
☐ AwSV-Pflichten geprüft → Wanne keine Lageranlage
☐ TRGS 510 greift nicht
☐ Kein ADR-Transport vorgesehen
☐ Aufstellort erlaubt
- Technische Anforderungen
☐ Wanne vollständig, dicht, ohne Beschädigungen
☐ Aufkantungen/Versteifungen funktionsfähig
☐ Untergrund geeignet, eben und frei von scharfen Gegenständen
☐ Ablassmöglichkeiten oder Notfallpumpen vorhanden
- Einsatzorganisation
☐ Mitarbeiter geschult (Aufbau, Einsatzgrenzen, Entsorgung)
☐ Betriebsanweisung vorhanden
☐ Persönliche Schutzausrüstung festgelegt
☐ Entsorgungskonzept für kontaminierte Flüssigkeiten vorhanden
- Dokumentation
☐ Sichtprüfungen dokumentiert
☐ Einsätze/Reinigung dokumentiert
☐ Mängel/Reparaturen protokolliert
- Behördliche Eignungsfeststellung (optional)
☐ Einsatzszenario geprüft – Sonderfall?
☐ AwSV-Sachverständiger eingebunden
☐ Unterlagen zu Material, Aufbau, Rückhaltevolumen bereitgestellt
☐ Behördliche Stellungnahme oder Gutachten eingeholt
☐ Dokumentation im Anlagen-/Betriebsbuch abgelegt
Fazit
Flexible mobile Auffangwannen und mobile Tanks aus Planenmaterial sind wertvolle Werkzeuge im professionellen Gefahrstoffmanagement. Sie bieten schnelle, flexible und effektive Schutzmaßnahmen bei Handhabung, Wartung oder Notfällen.
Voraussetzung:
Einsatzgrenzen beachten, Material prüfen, rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen und bei Sonderfällen eine Eignungsfeststellung durch einen AwSV-Sachverständigen einholen.
So wird Betriebssicherheit gewährleistet, Umwelt geschützt und die rechtliche Absicherung sichergestellt.

