Vertrags­bedingungen Skimmermiete

Testmiete eines Skimmers für gewerbliche Kunden

Wir kontrahieren ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet auf unserer Homepage unter www.raw-international.com, dort unter „AGB“ einseh-, abruf- und speicherbar. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, soweit wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben. Soweit es sich bei unserem Vertragspartner um einen Kaufmann oder ein Unternehmen handelt, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte zwischen uns und dem Vertragspartner. Für unsere Mietgeräte aus dem Bereich Bandskimmer gelten die „Vertragsbedingungen Skimmermiete“.

§ 1 Allgemeine Pflichten

Die RAW verpflichtet sich, dem Kunden das aufgeführte Testprodukt für die vereinbarte Testdauer von 14 Tagen zu überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, die Testpauschale zu zahlen, den Testgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und bei Beendigung der Testdauer von 14 Tagen gesäubert, in ordnungsgemäßem Zustand und vollständig zurückzugeben (siehe § 9).

§ 2 Pflichten des Kunden

Das Testprodukt wird nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters oder derjenigen Personen, die im Vertrag angegeben sind, überlassen.

Der Kunde ist verpflichtet:

  1. vor Inbetriebnahme des Testprodukts die Bedienungsanleitung und Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen, diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich und in jedem Falle zeitlich vor Inbetriebnahme des Testprodukts an die RAW zu wenden;
  2. das Testprodukt vor Überbeanspruchung zu schützen;
  3. für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Testprodukts zu sorgen;
  4. das Testprodukt ausreichend gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl, und Witterungseinflüsse zu schützen;
  5. dafür Sorge zu tragen, dass das Testprodukt nur durch eingewiesene Personen bedient wird, die hierzu befähigt sind;
  6. nach Ablauf der Testdauer das Testprodukt in ordnungsgemäßem Zustand, unbeschädigt und gereinigt an die RAW auf eigene Kosten zurückzuliefern.

§ 3 Beginn und Ende der Testdauer, Verlängerung der Testdauer

Die Testdauer beginnt mit der Übergabe des Testprodukts durch den Versanddienstleister. Die Testdauer endet nach 14 Tagen. Wird das Testprodukt nach Ablauf der vereinbarten Dauer nicht zurückgegeben, so verlängert sich diese um weitere 14 Tage.

§ 4 Übergabe des Testprodukts

Zu Beginn der Testdauer hat die RAW das Testprodukt einschließlich Zubehör in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zu übergeben. Mit der Übergabe geht die Obhutspflicht bezüglich des Testprodukts auf den Kunden über, sie endet mit vertragsgemäßer Rückgabe (siehe § 9).

§ 5 Vertragsgemäßer Gebrauch, Obliegenheiten des Kunden

Testprodukte sind nur bestimmungsgemäß unter strikter Einhaltung der Betriebsbedingungen und evtl. weiterer Anweisungen von RAW zu verwenden. Der Kunde haftet für Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Sturz oder Einwirkungen von Gewalt, Wasser o.ä. entstehen. Die Testprodukte dürfen nur mit dem entsprechenden Original-Zubehör sowie gerätespezifischen Verbrauchsmaterialien von RAW verwendet werden. Der Kunde darf keine Testprodukte (weder zusammen noch einzeln), zur Miete anbieten und darf sie auch nicht in einer anderen Form Drittparteien zur Nutzung überlassen, es sei denn, RAW hat hierzu vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Anwendung des § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.

§ 6 Tespauschale

Die Pauschale für ein Testprodukt beträgt 25,00 € zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In dieser Pauschale ist der jeweilige Skimmer, ein vom Kunden ausgewähltes Skimmerband, eine Bandsicherung, entsprechende produktbegleitende Unterlagen sowie die Versandkosten für die Anlieferung zum Kunden enthalten.

Wird das Testprodukt vom Kunden nicht zum Ende der vereinbarten Testzeit (§ 3) an die RAW zurückgegeben, berechnet die RAW dem Kunden pro angefangene 14 Tage eine weitere Testpauschale in Höhe von 25,00 € zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 7 Mängel des Testprodukts

Bei Übernahme des Testproduktes hat der Kunde das Produkt zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen der RAW unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht bei Übergabe des Testproduktes dokumentiert werden, können im Nachhinein nicht gerügt werden. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind sofort nach Bekanntwerden der RAW, verbunden mit der Aufforderung zu deren Beseitigung, schriftlich anzuzeigen. Der RAW ist eine angemessene Anzahl an Nachbesserungsversuchen zu gewähren, es sei denn, es ist den Parteien offensichtlich, dass diese nicht erfolgreich sein werden. Der RAW steht es frei, dem Kunden anstelle der Nachbesserung/Reparatur ein anderes, vergleichbares Testgerät zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Untervermietung und Verhalten gegenüber Dritten

Der Kunde ist nicht berechtigt, das Testprodukt unterzuvermieten, Dritten Rechte am Testprodukt oder aus dem Vertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Testprodukt geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, die RAW hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Dritte ist unverzüglich vom Kunden nachweislich auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen. Eigentumshinweise an dem Testprodukt dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden.

§ 9 Rücklieferung des Testprodukts, Schadensersatz

Der Kunde hat das Testprodukt in ordnungsgemäßem Zustand, unbeschädigt und gereinigt mit allen im Mietvertrag aufgeführten Teilen und Zubehör an den Vermieter auf eigene Kosten zurückzuliefern. Wird das Testprodukt nicht vertragsgemäß zurückgeliefert und insbesondere Verletzungen der Pflichten nach § 7 dieser Vertragsbedingungen festgestellt, hat die RAW ein Recht auf Schadenersatz entsprechend den Vorschriften des BGB. Dies gilt auch wenn der Kunde das Testprodukt Dritten überlässt.

§ 10 Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände

Die Obhutspflicht und Gefahrtragung des Kunden für das Testprodukt beginnt mit dessen Übergabe an den Kunden und endet mit dessen vollständigen Rückgabe an die RAW. Bei durch den Kunden verschuldetem Verlust oder Beschädigungen des Testprodukts hat der Kunde Ersatz in Höhe der halben Wiederbeschaffungskosten bzw. – soweit die Reparaturkosten geringer sind, als die halben Wiederbeschaffungskosten – in Höhe der tatsächlichen Reparaturkosten zu leisten. Verlust oder Beschädigung des Testprodukts hat der Kunde unverzüglich der RAW und bei Vorliegen oder Vermutung einer Straftat der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.

§ 11 Haftungsbegrenzung der RAW

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung durch RAW fehlgeschlagen ist oder RAW die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
RAW haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit RAW bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet RAW auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Mietsache eintreten, haftet RAW allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
RAW haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). RAW haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet RAW im Übrigen nicht. Die in den vorstehenden Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung von RAW ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit RAW seine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt hat, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrags bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von der RAW gelieferten Waren, einschließlich der bei Reparaturen eingesetzten Ersatzteile, bleiben Eigentum der RAW.

§ 14 Schlussbestimmung

Erfüllungsort ist Titisee-Neustadt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg i.Br.. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr.