Bindemittel-Entsorgungs­system

Die Entsorgungslösung für Ihre verunreinigte Absorbermaterialien

Wir stehen Ihnen beim Erfüllen behördlicher Auflagen sowie rechtlicher Anforderungen zur Seite und unterstützen Sie bei der Umsetzung höherer Sicherheitsstandards, der Reduzierung von Umweltbelastungen und der Gestaltung von effizienten Prozessen.

"Aktiver Umweltschutz" mit Entsorgungs­gutscheinen

Das bundesweite Bindemittel-Entsorgungssystem ist unser besonderer Service zur Verwertung Ihrer mit Altöl und „gefährlichen Stoffen“ verunreinigten Absorbermaterialien.

Mit dem Kauf unserer Bindemittel erhalten Sie Entsorgungs-Gutscheine im Wert von 3€ pro Verkaufseinheit von uns. Diese können Sie bei Entsorgungsaufträgen für Ihre mit Altöl bzw. gefährlichen Stoffen verunreinigten Absorbermaterialien über die Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG direkt verrechnen.

Die notwendigen Sammelbehältnisse werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

Kontaktaufnahme per Telefon unter 0911-759975-0, per E-Mail an info@oel-schmidt.de oder über die Online-Auftragsannahme.

Ihr Vorteil

  • Sie halten die gesetzliche Vorschriften ein und sparen bei der Entsorgung effektiv Kosten. 
  • Neben einer gesteigerten Umweltbelastung werden die Arbeitssicherheit und die Sauberkeit in Ihrem Betrieb verbessert. 

Gesetzliche Vorschriften

Der Kunde (Abfallerzeuger) bleibt für seine Abfälle bis zu deren endgültigen Entsorgung verantwortlich. Er muss darüber hinaus einen Nachweis für den Verbleib der Abfälle erbringen. Beseitigt der Kunde Abfälle oder lässt sie beseitigen, muss er begründen, warum sie nicht verwertet wurden. Denn die sogenannte Abfallhierarchie legt fest, dass die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung hat.

Absorbermaterialien, die durch „gefährliche Stoffe“ verunreinigt sind, werden als „gefährliche Abfälle“ klassifiziert. Die Entsorgung erfolgt gemäß AVV-Schlüssel 15 02 02. 

Nachweis für den Verbleib gefährlicher Abfälle

Als Nachweisbelege dienen: 

  • Übernahmescheine auf Basis eines Sammel-Entsorgungsnachweises zur Verwertung oder Beseitigung, wenn weniger als 20 to/p.a. pro AVV-Schlüssel (=Abfallart) anfallen. 
  • Begleitscheine auf Basis eines Einzelentsorgungsnachweises zur Verwertung oder Beseitigung, wenn mehr als 20 to/p.a. pro AVV-Schlüssel (=Abfallart) anfallen.
  • Mit seiner Unterschrift gibt der Kunde eine „verantwortliche Erklärung“ über die Zusammensetzung seiner gebrauchten Vliestücher und Bindemittel gemäß AVV-Schlüssel ab.