RAW Expertenwissen: Neufassung AwSV
Die ab 1. August 2017 in Kraft getretene Neufassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) löst die bisherigen 16 Einzelverordnungen (VaWS) der Länder ab.
Die ab sofort bundesweit gültige Rechtsvorschrift dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen (§1.1 AwSV).
Durch die Neufassung ergeben sich gravierende Änderungen wie z. B. die Verschärfung der Anforderungen an die Rückhaltung von Löschwasser im Brandfall (§ 22) die Verschärfung der Anforderungen an Anlagen in Wasserschutzgebieten (§ 49), die Forderung nach detaillierterer Anlagendokumentation (§ 43) etc.
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